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Gynäkologie Krebsvorsorge nach den Krebsfrüherkennungsrichtlinien

Als gesetzlich krankenversicherte Patientin haben Sie gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien einmal jährlich Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen, die durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.

  • Ab dem 21. Lebensjahr (ab 20. Geburtstag)
    Blutdruckmessung, Zellabstrich (Zytologie/Pap)
    Tastuntersuchung des inneren Genitales
  • Ab dem 31. Lebensjahr (ab 30. Geburtstag)
    zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 51.Lebensjahr (ab 50. Geburtstag)
    Zusätzliche rektale Tastuntersuchung
    Test auf okkultes Blut im Stuhl
  • Ab dem 56. bis 66. Lebensjahr (seit 10/2002)
    Anspruch auf insgesamt 2 Darmspiegelungen (Früherkennungskoloskopien) im Abstand von 10 Jahren
    oder alle 2 Jahre ein Test auf okkultes Blut im Stuhl
  • Ab dem 50. bis 69. Lebensjahr
    Mammographie-Screening alle 2 Jahre